Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist festgelegt, ob und wann ein Vorhaben einer Prüfung auf Umweltverträglichkeit zu unterziehen ist. Am 15. Februar 2017 wurde der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom Bundeskabinett beschlossen, der europäische Vorgaben im deutschen Recht umsetzt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die Novellierung seit 28.7.2017 rechtskräftig.
In der UVP-Vorprüfung wird zunächst seitens der Behörde geklärt, ob für ein Vorhaben eine Prüfung zur Umweltverträglichkeit gemäß § 5 UVPG verpflichtend vorliegt.
Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) dient dazu, Mensch und Umwelt vor erheblichen Beeinträchtigungen zu schützen und trägt im Zuge der tranzparenten Beteiligung der Öffentlichkeit in den Entscheidungsprozess zum Genehmigungsverfahren zur besseren Akzeptanz der Vorhaben bei.
Durch die intensive Abstimmung mit Auftraggebern, technischen Planern, Fachgutachtern, Genehmigungsbehörden und weiteren zuständigen Behörden und Interessensträgern, werden die erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser, Klima/Luft, Kultur- und Sachgüter möglichst früh im Planungsprozess erkannt und die Planungen zu einer genehmigungsfähigen Form entwickelt.
Unsere Leistungen im Bereich UVS/UVP umfassen
- das Zusammenstellen der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsvorprüfung (allgemeine und standortbezogene Vorprüfung im Einzelfall)
- die Vorbereitung und Begleitung bei Scopingterminen
- die Erarbeitung von Umweltverträglichkeitsstudien.