Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)


Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist ein Planungsinstrument in der Eingriffsregelung, mit dem Eingriffe in den Naturhaushalt geprüft bewertet werden, und in dem Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich dieser Eingriffe aufgezeigt werden. Er ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 17, Abs. 4 gesetzlich vorgeschrieben und wird als Bestandteil der Planunterlagen im Genehmigungsverfahren (z.B. der UVS) mit der Planfeststellung rechtskräftig.


Im LBP erarbeiten wir Vermeidungsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnahmen, die dazu beitragen, dass der durch das geplante Vorhaben (wie z.B. kleinere Bodenabbauvorhaben, landwirtschaftliche Bauvorhaben im Außenbereich) entstehende Eingriff in den Naturhaushalt ausgeglichen wird.


Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erfolgt dabei nach Standards und Leitfäden, die mit den Genehmigungsbehörden im Einzelfall abgesprochen werden.